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Bauwerksprüfung nach DIN 1076

 

Im konstruktiven Hochbau ist zur Minimierung der Nutzerkosten und frühzeitiger Schadenserkennung und entsprechender rechtzeitiger Maßnahmenordnung eine regelmäßige Bauwerksprüfung über den gesamten Lebenszyklus sinnvoll.

1. Bauwerksprüfung im konstruktiven Ingenieurbau von Verkehrsbauwerken im Sinne
der DIN 1076

Hier werden Ingenieurbauwerke im Sinne der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung“ auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit untersucht. Es zählen folgende Bauwerke dazu: Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke und sonstige Bauwerke.


2. Wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau gemäß VDI-Richtlinie 6200
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen im Sinne der Standsicherheit von Bauwerken


  • • Brücken
  • • Verkehrszeichenbrücken Stützwände
  • • Lärmschutzwände
  • • Tunnel
  • • Trogbauwerke